Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung. Bei der Begutachtung von Prüfungsunfähigkeit bei Prüfungen/Examen in Hochschulen müssen die Kosten vom Prüfling übernommen werden.