Welche Gegenstände nicht abgeholt werden
Folgende Abfälle sind kein Sperrmüll und werden nicht am Anwesen abgeholt:
- Abfälle, die pro Stück länger als 2 Meter und schwerer als 50 Kilogramm sind,
- Nachtspeicheröfen,
- asbesthaltige Abfälle (wie Eternitplatten),
- künstliche Mineralfasern,
- E-Kleingeräte,
- Feuerlöscher,
- Gasflaschen,
- Reifen (mit und ohne Felgen),
- Bauschutt,
- Gipskartonplatten,
- sonstiges Dämmmaterial,
- Bauabfälle,
- Sanitärkeramik,
- Grünabfälle,
- Problemabfälle (Schadstoffe) wie Öl und Chemikalien,
- Behälter mit schädlichen Restinhalten,
- Textilien,
- kleinteiliger Abfall (zum Beispiel Tapetenreste) und
- weitere, hier nicht aufgeführte Gegenstände.