Welche Gegenstände nicht abgeholt werden

Folgende Abfälle sind kein Sperrmüll und werden nicht am Anwesen abgeholt:

  • Abfälle, die pro Stück länger als 2 Meter und schwerer als 50 Kilogramm sind,
  • Nachtspeicheröfen,
  • asbesthaltige Abfälle (wie Eternitplatten),
  • künstliche Mineralfasern,
  • E-Kleingeräte,
  • Feuerlöscher,
  • Gasflaschen,
  • Reifen (mit und ohne Felgen),
  • Bauschutt,
  • Gipskartonplatten,
  • sonstiges Dämmmaterial,
  • Bauabfälle,
  • Sanitärkeramik,
  • Grünabfälle,
  • Problemabfälle (Schadstoffe) wie Öl und Chemikalien,
  • Behälter mit schädlichen Restinhalten,
  • Textilien,
  • kleinteiliger Abfall (zum Beispiel Tapetenreste) und
  • weitere, hier nicht aufgeführte Gegenstände.