Was wird angenommen?

Folgende Fraktionen werden unter anderem am Kreisrecyclinghof angenommen:

Wertstoffe Freimenge Berechnungsgröße

Altholz AI-AIII (aus dem Innenbereich) 

je 

Altholz A IV (aus dem Außenbereich)

je 

Altmetall

alles


Altpapier

alles


Bauschutt

0,5 m³ je m³

Erdaushub (unbelastet)

keine

je m³

Fenster/Flachglas

2 m² / 2 Stück

je m²

Grünabfälle

2 m³

je m³

Schadstoffe

0,25 

je Liter

Verkaufsverpackungen (gelber Sack) alles

Die Freimengenregelung gilt nur für Abfälle aus dem Landkreis Aschaffenburg und pro angeschlossenen Haushalt.

Bei den Anlieferungen muss es sich in Art, Menge und Häufigkeit um üblicherweise in privaten Haushaltungen anfallende Siedlungsabfälle handeln.

Die Freimengenbegrenzung gilt jeweils für ein halbes Jahr.

Beiseitigungsabfälle Anlieferungen unter 200 Kilogramm Anlieferungen über 200 Kilogramm

Restmüll, Sperrmüll

Inhalt PKW-Kofferraum: 19,50 Euro, PKW-Kombikofferraum 39,00 Euro oder 52,00 Euro pro m³

260,00 Euro pro Tonne  

brennbare Abfälle; gewerbliche Herkunft

Verwiegung von Anlieferungen grundsätzlich erst ab einem Nettogewicht von 200kg möglich!

Verwiegungen unter 200kg müssen pauschal abgerechnet werden.

307,60 Euro pro Tonne

nicht brennbare Abfälle

23,60 € pro 100 Liter

233,30 Euro pro Tonne

Baustellenmischabfälle

Verwiegung von Anlieferungen grundsätzlich erst ab einem Nettogewicht von 200kg möglich!

Verwiegungen unter 200kg müssen pauschal abgerechnet werden.

260,00 Euro pro Tonne

Rigips 

8,00 Euro pro Liter


Asbesthaltige Abfälle

6,80 Euro pro

335,90 Euro pro Tonne

Künstliche Mineralfasern, leicht

8,70 Euro pro 100 Liter

703,30 Euro pro Tonne

Küstliche Mineralfasern, schwer

17,50 Euro pro 100 Liter


Bau- und Dämmstyropor Monofraktion (maximal 1 m³)

3,50 Euro pro 100 Liter


Preisliste

Die Preise können sich aufgrund gesetzlicher oder anderer Umstände tagesaktuell ändern und die Änderungen können gegebenenfalls noch nicht in dieser Preisliste erfasst sein. Die Anweisungen und Preismitteilungen des Personals vor Ort ist in diesen Fällen ausschlaggebend.