Kitas, Tagespflege und Pflegestellen


Die Kindertagesbetreuung ist zuständig für die Aufsicht und Fachberatung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horte nach dem BayKiBiG) und ist in diesem Aufgabengebiet Ansprechperson für Träger-, Gemeindevertretungen, Einrichtungsleitungen und Eltern. Weiter ist der Arbeitsbereich auch zuständig für die Tagespflegestellen.

Der Pflegekinderdienst ist zuständig für Pflegefamilien, die Kinder und Jugendliche - befristet oder auf unbestimmte Zeit - betreuen und versorgen.