Geplante Radschnellverbindungen in Bayerischen Ausbauplan aufgenommen

Die beiden Projekte zur Radschnellverbindung Aschafftal und zur Radschnellverbindung Aschaffenburg-Hanau sind in den Ausbauplan des Freistaats Bayern aufgenommen worden.

Landrat Dr. Alexander Legler erläutert: „Für uns als Landkreis bestätigt das nicht nur, dass wir mit unseren bisherigen Planungen ganz genau richtig liegen, sondern es unterstreicht auch die besondere Bedeutung dieser beiden potentiellen Radschnellverbindungen für den Alltagsradverkehr und bringt uns in der kommunalen Familie erneut einen Schritt weiter in die Richtung eines klimaneutralen Landkreises. Zudem eröffnet es uns den Zugang zu Fördermitteln und die Möglichkeit zum Bau im Rahmen der Sonderbaulast durch den Freistaat. Dies würde uns als Kommunen, die ohnehin viel zu oft über Gebühr beansprucht werden, massiv entlasten.“

Die Radschnellverbindung Aschafftal soll die Stadt Aschaffenburg mit dem gesamten Aschafftal - den Kommunen Goldbach, Hösbach, Waldaschaff, Bessenbach und Laufach - auf einer Länge von gut sieben Kilometern verbinden. Mittels einer gemeinsamen Machbarkeitsstudie zwischen Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie den Märkten Goldbach und Hösbach konnte das notwendige Potential an Radfahrenden sowie die grundsätzliche Machbarkeit bereits belegt werden. In einem weiteren Schritt soll nun die Sonderbaulast beim Freistaat beantragt werden.

Auch für die Radschnellverbindung Aschaffenburg-Hanau wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die finalen Ergebnisse sollen noch in dieser Woche vorgestellt werden. Im Anschluss müssen die beteiligten Kommunen über das weitere Vorgehen entscheiden. Auf Bayerischer Seite sind dies die Stadt und der Landkreis Aschaffenburg sowie die Gemeinden Mainaschaff und Kleinostheim. Erste Zwischenergebnisse hatten bereits gezeigt, dass in einem Korridor zwischen Kleinostheim über Mainaschaff bis nach Aschaffenburg hinein das notwendige Potential für eine Radschnellverbindung erreicht werden kann. Durch die Aufnahme in den Ausbauplan besteht auch hier die Möglichkeit der Sonderbaulast durch den Freistaat.

11.06.2024