Kindertagesstätten

Der Arbeitsbereich übernimmt die Fachberatung und führt die Aufsicht über die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Zu den Aufgaben gehören die Beratung der Träger und des Fachpersonals bei Baumaßnahmen, konzeptionellen Veränderungen, dem Umgang mit Kindern und Familien und die Information der Träger über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten. Jede Einrichtung, die regelmäßig Kinder (in Kindergarten, Krippe, Hort) betreut, benötigt eine Betriebserlaubnis. Die Aufsichtsbehörde erteilt die Betriebserlaubnis und prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Im Arbeitsbereich erhalten auch Eltern Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um Kinderbetreuung oder Platzsuche.