Kommunalrichtlinie - Nationale Klimaschutzinitiative
In Kommunen liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.
Die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland finanziell. Mit sehr guten Förderquoten konnten wir so gemeinsam schon zahlreiche Klimaschutzprojekte realisieren und Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen in der Umsetzung begleiten.
Bezuschusst werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie eine Vielzahl von strategischen und investive Maßnahmen. Viele kommunale Akteure sind antragsberechtigt, wie zum Beispiel
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
- Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,
- öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen,
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen