Energieausweis
Der Energieausweis enthält Informationen für (potenzielle) Mieter und Käufer über den energetischen Zustand eines Gebäudes und über energetische Modernisierungsmaßnahmen. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung mittels Immobilienanzeigen ist der Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Immobilienmakler in der Pflicht, die wichtigsten Angaben mitzuveröffentlichen.
Dafür braucht es einen Energieausweis:
■ Neubau
■ Änderung der Außenbauteile (Flächenanteil > 10 %)
■ Verkauf
■ Erbbaurecht gegründet oder übertragen
■ Vermietung, Verpachtung
■ Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr
Es gibt zwei Varianten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Beide erfassen die energetischen Eigenschaften mit unterschiedlichen Kriterien. Der Bedarfsausweis gibt die energetische Qualität des Gebäudes wieder, der Verbrauchsausweis bildet lediglich die Energieverbräuche der Nutzer ab.
Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis können ein erster Anhaltspunkt für eine Sanierung sein. Jedoch sollte eine umfassende energetische Betrachtung des Gebäudes durch einen Energieberater erfolgen. Die Umsetzung kann zum Beispiel mittels eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ erfolgen.