• Telefonische Beratung von betroffenen Frauen, Institutionen oder Personen, die eine von Gewalt bedrohte Frau und/oder Kind im Bekanntenkreis haben.
  • Beratung zu Trennung und Scheidung
  • Beratung, Information und Begleitung der im Haus lebenden Frauen in rechtlichen, wirtschaftlichen/sozialen Belangen
  • Verarbeitung von Gewalterfahrungen im sozialen Nahraum
  • Sozialpädagogische Arbeit mit den Kindern in Einzelbetreuungen und Gruppenangeboten
  • Weitervermittlung von Frauen und Kindern an andere relevante Institutionen und Beratungsstellen und
  • Nachgehende Beratung ehemaliger Bewohnerinnen.

Eine Zufluchtsstätte ist das Frauenhaus: Für körperlich und/oder seelisch misshandelte oder von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder. Die Anschrift des Frauenhauses wird aus Sicherheitsgründen geheim gehalten und gewährleistet Aufnahmebereitschaft rund um die Uhr.