Allgemeines zur Fortschreibung Regionalplankapitel Energie

  • Weshalb wird ein Windenergiesteuerungskonzept für den Regionalplan zur Windenergie erstellt?

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt in Ziel 6.2.2 fest, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweisen sind. Dazu sind regionsweite Steuerungskonzepte auszuarbeiten. Damit sollen die Zielwerte des Wind-an-Land-Gesetzes in jeder Planungsregion erreicht werden.
Bereits Ende 2021 begann der Regionale Planungsverband, unabhängig von der Energiekrise und bevor sich die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten Potenziale für Windenergie am Bayerischen Untermain zu untersuchen. In der Folge konnte der Planungsverband in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses am 19. Juli 2022 einen Grundsatzbeschluss zur Ermittlung der Windenergiepotenziale und zur Fortschreibung des Regionalplans fassen. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere hinsichtlich des Bundesnaturschutzgesetzes, Baugesetzbuchs, Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Wind-an-Land-Gesetzes sowie der Bayerischen Bauordnung.

  • Welche Ziele hat die Bayerische Staatsregierung in Hinblick auf Klimaneutralität und Windenergie?

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist ein klimaneutrales Bayern bis 2040. Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität Bayerns bis 2040 zu erreichen, ist die Windenergie ein zentraler und unverzichtbarer Baustein. Sie punktet insbesondere mit einer hohen Flächennutzungseffizienz sowie der tages- und jahreszeitunabhängigen Verfügbarkeit. Aktuell gibt es in Bayern 1.150 Windenergieanlagen mit insgesamt rund 2,6 GW installierter Leistung. Bis 2030 sollen bayernweit 1.000 neue Windenergieanlagen dazukommen. Dazu wurde die 10H-Regel reformiert, in allen Regionen mit der Fortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von neuen Windenergiegebieten begonnen und die Unterstützung der Kommunen, beispielsweise durch die Windkümmerer, intensiviert. 

  • Wie ist der aktuelle Stand des Windenergieausbaus in Bayern und in Unterfranken?

In Bayern waren Ende 2023 1.256 Windenergieanlagen (2.622 MW) in Betrieb. Im bayernweiten Vergleich ist Unterfranken weiterhin der Regierungsbezirk mit der zweitstärksten Windkraftleistung: Bei einem Anteil von ca. 12 Prozent an der Gesamtfläche Bayerns hat Unterfranken einen Anteil von 24 Prozent der bayerischen Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 640 MW. Insgesamt sind in Unterfranken 274 Windenergieanlagen in Betrieb. Auf Ebene der Planungsregionen drehen sich die meisten Windenergieanlagen in der Region Main-Rhön (131 Anlagen), gefolgt von der Region Würzburg (129 Anlagen). In der Region Bayerischer Untermain sind derzeit 14 Anlagen in Betrieb. Bei den Landkreisen hat der Landkreis Würzburg mit 71 Anlagen den Spitzenwert in Unterfranken.

  • Wie soll der Ausbau von Windenergieanlagen an Land beschleunigt werden?

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-Land-Gesetz) ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Damit einhergehend wurde auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt. Ziel des WindBG ist es, den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern und zu beschleunigen. Es verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung und gibt dafür verbindliche Flächenziele, sogenannte Flächenbeitragswerte, vor. Diese sind zu bestimmten Stichtagen zu erreichen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist geregelt worden, dass alle 18 Planungsregionen in Bayern ihren Beitrag leisten müssen, um dieses Ziel erreichen zu können. Zudem wurde das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Gesetz festgeschrieben und weitere Rechtsänderungen in zahlreichen Rechtsmaterien zugunsten einer Beschleunigung vorgenommen.

  • Was sind Vorranggebiete (VRG)?

In Vorranggebieten sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese nicht mit der vorrangigen Nutzung (hier: Windkraft) vereinbar sind. In den Regionalplänen werden von den Regionalen Planungsverbänden im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt. Zukünftig sind Windenergieanlagen innerhalb dieser Vorranggebiete grundsätzlich zulässig. Es ist jedoch immer ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.

  • Was gilt mit Feststellung des Erreichens der regionalen Teilflächenziele (Stichtage 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032)?

Wenn die regionalen Teilflächenziele erreicht sind, entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich außerhalb von Windenergiegebieten. Solche Vorhaben richten sich dann nach § 35 Absatz 2 BauGB als nicht privilegierte Vorhaben. Kommunale Bauleitplanung für Sondergebiete Windenergie bleibt möglich, außer in ge­ge­be­nen­falls festgelegten Ausschlussgebieten. Zudem verliert die Konzentrationsplanung für WEA ihre Rechtswirkung.

  • Was gilt bei Nichterreichen der regionalen Teilflächenziele (nach Ablauf der Stichtage 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032)?

Sofern das regionale Flächenziel von 1,1 Prozent der Regionsfläche nicht erreicht werden sollte, sind nach den neuen Vorgaben Windenergieanlagen nach den neuen Vorgaben in der gesamten Region privilegiert. Dies hätte zur Folge, dass ab 31. Dezember 2027 in der Region Windenergieanlagen auch in bislang ausgeschlossenen Flächen errichtet werden dürfen. So entfällt der regionalplanerische Ausschluss des Landschaftsschutzgebiets (LSG) Spessart und von Teilen des LSG Bayerischer Odenwald, der derzeit noch im Regionalplan festgelegt ist. Damit wären Windenergieanlagen auch innerhalb der Landschaftsschutzgebiete jenseits von Vorranggebieten grundsätzlich zulässig.

  • Was sind die besonderen, räumlichen Voraussetzungen für die Regionalplanfortschreibung Windenergie am Bayerischen Untermain?

Eine besondere räumliche Herausforderung ist in der Region Bayerischer Untermain der Kontrast zwischen den großräumigen Landschaftsschutzgebieten Spessart und Odenwald sowie dem dicht besiedelten Siedlungsband Maintal. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte und der vorsorgenden Abstände von 1.000 m zum Schutz von Wohngebieten sind am Bayerischen Untermain außerhalb der Landschaftsschutzgebiete kaum geeignete Potenziale für Windenergieanlagen vorhanden.