Planungsschritte

  • Wie war das bisherige Vorgehen?

Der Regionale Planungsverband begann Ende 2021 mit der Untersuchung von Windenergiepotenzialen am Bayerischen Untermain. Bereits in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses (19. Juli 2022) konnte ein Grundsatzbeschluss zur Ermittlung dieser Potenziale gefasst werden. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Wind-an-Land-Gesetz. Basierend auf den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde durch den Regionsbeauftragten ein Kriterienkatalog für die Ausweisung von Flächen ausgearbeitet.

  • Wie sieht das weitere Verfahren aus?

Der Arbeitsstand des Kriterienkataloges wurde in der 107. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses im Februar 2023 vorgestellt und in der 108. Sitzung im Oktober 2023 anhand der geänderten gesetzlichen Vorgaben erneut diskutiert. Der Kriterienkatalog dient als Grundlage für die die Definition der Vorranggebiete sowie das weitere Verfahren.

  • Wann soll das Beteiligungsverfahren stattfinden?

Nach dem Billigungsbeschluss in der Sitzung des Regionalen Planungsausschusses Anfang Oktober, kann das 1. Anhörungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung eingeleitet werden. Dieses soll im Winter 2024/ 2025 durchgeführt werden.

  • Wie wird die Öffentlichkeit beteiligt?

Die Bürgerbeteiligung erfolgt stets im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. Dies kann beginnen, sobald der zuständige Planungsausschuss die vorgelegten Unterlagen beschlossen hat und das Verfahren einleitet. Der RPV Bayerischer Untermain wird mit Beginn des formellen Beteiligungsverfahrens für ein vollkommen transparentes Verfahren sorgen sowie die Bürgerinnen und Bürger vollständig informieren.

Im Oktober 2024 soll der Entwurf der Verordnung (Festlegungen und Begründung, Karten, Umweltbericht, Kriterienkatalog) mit den potenziellen Vorranggebieten Windenergie dem Planungsausschuss zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt werden. Das 1. Anhörungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung ist im Anschluss daran für den Winter 2024/2025 vorgesehen.

  • Sind die Sitzungsunterlagen öffentlich zugänglich?

Ja, die Beteiligungsunterlagen (Festlegungen und Begründung, Karte, Umweltbericht) werden über die Homepage des Regionalen Planungsverbandes eingestellt und liegen auch in den Landratsämtern Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg aus.

  • Wann tritt der Regionalplan in Kraft?

Nach Eingang der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren werden diese gesichtet und abgewogen. Das Ergebnis dieser Abwägung wird erneut dem Planungsausschuss vorgelegt. Der Regionale Planungsverband strebt ab, dies im Jahr 2025 durchzuführen. Danach kann der Plan in Kraft treten oder wird erneut ausgelegt, falls dies nötig ist.