Planungsschritte

  • Wie war das bisherige Vorgehen?

Der Regionale Planungsverband begann Ende 2021 mit der Untersuchung von Windenergiepotenzialen am Bayerischen Untermain. Bereits in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses (19. Juli 2022) konnte ein Grundsatzbeschluss zur Ermittlung dieser Potenziale gefasst werden. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Wind-an-Land-Gesetz. Basierend auf den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde durch den Regionsbeauftragten ein Kriterienkatalog für die Ausweisung von Flächen ausgearbeitet. Der Arbeitsstand des Kriterienkataloges wurde in der 107. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses im Februar 2023 vorgestellt und in der 108. Sitzung im Oktober 2023 anhand der geänderten gesetzlichen Vorgaben erneut diskutiert. Der Kriterienkatalog dient als Grundlage für die Definition der Vorranggebiete sowie das weitere Verfahren. Nach dem Billigungsbeschluss in der Sitzung des Regionalen Planungsausschusses Anfang Oktober 2024, ist das Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung eingeleitet worden. Die Beteiligung hat vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 stattgefunden. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen von Kommunen, Trägern öffentlicher Belange, sonstiger Planungsträger, Nachbarregionen, Bundesstellen sowie der Öffentlichkeit abgewogen. Die darauf basierenden, geänderten Unterlagen wurden in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 06.10.2025 beschlossen.

  • Wie sieht das weitere Verfahren aus?

Derzeit läuft der Prozess der Verbindlicherklärung, bei der eine Abstimmung mit den berührten Fachbehörden stattfindet und eine Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit durchgeführt wird. Nach dem Bescheid der Verbindlicherklärung wird die Ausfertigung der Verordnung bekannt gemacht und tritt hiernach in Kraft.

  • Wann hat das Beteiligungsverfahren stattgefunden?

Nach dem Billigungsbeschluss in der Sitzung des Regionalen Planungsausschusses Anfang Oktober 2024, ist das öffentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet worden. Die Beteiligung hat vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 stattgefunden.

  • Wie wurde die Öffentlichkeit beteiligt?

Die Bürgerbeteiligung erfolgt stets im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. Dies kann beginnen, sobald der zuständige Planungsausschuss die vorgelegten Unterlagen beschlossen hat und das Verfahren einleitet. Der RPV Bayerischer Untermain wird mit Beginn des formellen Beteiligungsverfahrens für ein vollkommen transparentes Verfahren sorgen sowie die Bürgerinnen und Bürger vollständig informieren. 

Im Oktober 2024 wurde der Entwurf der Verordnung (Festlegungen und Begründung, Karten, Umweltbericht, Kriterienkatalog) mit den potenziellen Vorranggebieten Windenergie der Verbandsversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Das öffentliche Beteiligungsverfahren hat vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 stattgefunden. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen von Kommunen, Träger öffentlicher Belange, sonstiger Planungsträger, Nachbarregionen, Bundesstellen sowie der Öffentlichkeit abgewogen.

  • Sind die Sitzungsunterlagen öffentlich zugänglich?

Ja, die beschlossenen Unterlagen (Festlegungen und Begründung, Karte, Umweltbericht) wurden über die Homepage des Regionalen Planungsverbandes eingestellt und lagen auch in den Landratsämtern Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg aus.