Hintergrund

Der Regionale Planungsverband hat unabhängig von der Energiekrise und damit auch zeitlich vor der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen schon Ende 2021 gemeinsam mit dem Regionsbeauftragten begonnen zu untersuchen, wo Potenziale für Windenergie am Bayerischen Untermain (Region 1) vorhanden sein könnten. Hierdurch konnte der Regionale Planungsverband bereits in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses (19. Juli 2022) einen Grundsatzbeschluss zur Ermittlung der Windenergiepotenziale fassen. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Wind-an-Land-Gesetz. Die geänderte Gesetzeslage ermöglicht es, dass durch die Regionalplanung Vorranggebiete ausgewiesen werden können, in denen die bislang geltende 10-H-Regelung nicht mehr angewendet wird.

Basierend auf den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde durch den Regionsbeauftragten ein Kriterienkatalog für die Ausweisung von Flächen ausgearbeitet. Der Kriterienkatalog dient auf fachlicher Ebene als Ermittlungsmethodik bei der Auswahl grundsätzlich geeigneter Potenzialflächen in denen anschließend eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt wird.

Der Arbeitsstand des Kriterienkataloges wurde in der 108. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses im Oktober 2023 vorgestellt und dient als Grundlage für die weitere Untersuchung auf Potenzialflächen sowie das weitere Verfahren unter Einbeziehung der Kommunen.

Das in Aufstellung befindliche Windenergiesteuerungskonzept umfasst die gesamte Fläche der Region und basiert auf dem erarbeiteten Kriterienkatalog. Der Findungsprozess von der Gesamtfläche der Region zu einem ersten Suchraum bis zu den Vorranggebieten für Windenergienutzung erfolgt in mehreren Schritten. In einer Raumwiderstandsanalyse werden zunächst alle rechtlich oder fachlich nicht geeigneten Flächen ausgeschieden und für die übrig gebliebenen Potentialflächen eine intensive Abklärung möglicher entgegenstehender Belange insbesondere mit den zuständigen Fachbehörden durchgeführt.