Vorgehensweise der regionalplanerischen Windenergiesteuerungskonzepte

Der Regionale Planungsverband bereitet derzeit das gesetzlich vorgeschriebene, öffentliche Beteiligungsverfahren für das 4. Quartal des Jahres 2024 vor.

Verpflichtendes Ziel für die Region Bayerischer Untermain ist es, bis zum 31. Dezember 2027 1,1 Prozent der Regionsfläche und bis zum 31. Dezember 2032 1,8 Prozent der Regionsfläche für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Entsprechend der Zielbegründung 6.2.2 LEP wird die Planung direkt auf das Ziel für 2032 ausgelegt und so ein gesamtheitlicher Ansatz für die Region Bayerischer Untermain verfolgt. Da die Aufteilung der Zielwerte auf die bayerischen Regionen noch nicht endgültig festgelegt ist und um auf Einwendungen im Verfahren reagieren zu können strebt der RPV an, mehr als 2 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete in das Beteiligungsverfahren einzubringen.