Als Arbeitgeber können Sie die Erstattung von Leistungen beantragen, die einem / einer Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin weitergezahlt wurden, während diese / dieser Feuerwehrdienst geleistet hat.

Die Beantragung hat bei der jeweiligen Kommune, bei welcher der Feuerwehrdienst geleistet wurde zu erfolgen.