Aktuelle Lage
Am 14. Juni 2024 wurde im hessischen Landkreis Groß-Gerau das Virus der Afrikanischen Schweinepest bei mehreren Wildschweinen nachgewiesen.
Was bedeuten die ASP-Virusnachweise in Hessen für Bayern und Aschaffenburg?
Aufgrund der Nähe zu Hessen (etwa 45 km vom Fundort in Hessen zur bayerischen Landesgrenze) laufen die aktuellen Präventionsmaßnahmen in Bayern auf Hochtouren. Bereits in den vergangenen Jahren wurden vermehrt Vorkehrungen getroffen, die aufgrund der aktuellen Lage jetzt noch weiter intensiviert werden. Bis jetzt gibt es keinen Nachweis der ASP in Bayern.
Der Freistaat Bayern hat, laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung, seine Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest weiter verstärkt.
Um eine mögliche Verschleppung der ASP nach Aschaffenburg frühestmöglich zu erkennen und um eine Ausbreitung größtmöglich einzudämmen, haben der Landkreis und die Stadt Aschaffenburg am 20. Juni 2024 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen (siehe unten). Diese wurden mit einer 1. Allgemeinverfügung am 4. Juli 2024 bzw. 9. Juli 2024 angepasst.
Eine weitere wichtige Präventionsmaßnahme ist die Reduzierung des Wildschweinbestandes durch intensive Bejagung. Hierzu wird die Abschussprämie für Jägerinnen und Jäger auf 100 Euro pro Wildschwein erhöht (rückwirkend für das Jagdjahr 2024).
Weiterhin werden aktuell, an mehreren Stellen im Landkreis und der Stadt Aschaffenburg, Konfiskatsammelstellen eingerichtet, um den Wildschweinaufbruch unschädlich beseitigen zu können. Hier können Jägerinnen und Jäger den Wildschweinaufbruch entsorgen. Momentan werden für die Entsorgung keine Kosten erhoben.