• Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass des alleinerziehenden Elternteils
  • bei ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindern bzw. Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
  • Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
  • bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr eine Schulbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag samt Verdienstbescheinigung
  • ggf. Unterhaltstitel (z. B. aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil oder Beschluss)
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
  • Nachweise über
    • Kindergeld
    • ggf. Unterhaltszahlungen
    • ggf. Mahnungen zu Unterhaltszahlungen
    • ggf. Jobcenterbescheide (bei Kindern ab 12 Jahren)
    • ggf. Halbwaisenrente
  • ggf. Bewilligungs-/Aufhebungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschussstellen