- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass des alleinerziehenden Elternteils
- bei ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindern bzw. Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
- Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
- bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr eine Schulbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag samt Verdienstbescheinigung
- ggf. Unterhaltstitel (z. B. aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil oder Beschluss)
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
- Nachweise über
- Kindergeld
- ggf. Unterhaltszahlungen
- ggf. Mahnungen zu Unterhaltszahlungen
- ggf. Jobcenterbescheide (bei Kindern ab 12 Jahren)
- ggf. Halbwaisenrente
- ggf. Bewilligungs-/Aufhebungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschussstellen