Informationen zur Blauzungenkrankheit in Bayern

Am 14. August 2024 wurde bei Schafen in einem Betrieb im Landkreis Aschaffenburg das Blauzungenvirus nachgewiesen.
Dabei handelt es sich um eine viral bedingte, anzeigepflichtige Infektionskrankheit mit dem Blauzungenvirus, die insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden betrifft.

Die jüngsten Ausbrüche sind dem Serotyp 3 (BTV-3) zuzuordnen. Eine Übertragung findet vor allem durch blutsaugende Insekten (Gnitzen) statt, wodurch ein saisonal gehäuftes Auftreten der Erkrankung von April bis November beobachtet werden kann, aber auch außerhalb dieser Zeiten sind Infektionen möglich. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt.

Die Krankheitssymptome sind vielfältig und reichen von milden bis schweren Verläufen. Es können Veränderungen (zum Beispiel Rötungen, Ulzerationen und Krustenbildung) der Schleimhäute, Schwellungen im Bereich der Maul- und Nasenpartie und den Augenlidern sowie Nasenausfluss, erschwerte Atmung, Fieber, Lahmheit, Fruchtbarkeitsstörungen, Rückgang der Milchleistung und ein schlechtes Allgemeinbefinden beobachtet werden. Beim Auftreten entsprechender Symptome ist der Hoftierarzt durch den Tierhalter zu informieren.

Eine freiwillige Impfung gegen das BTV-3 ist möglich, die von der StIKo Vet für Rinder und Schafe empfohlen wird. Weiterhin kann der Einsatz von Repellentien in Verbindung mit einer Aufstallung das Risiko einer Erkrankung reduzieren.

Das Virus ist für Menschen ungefährlich. Lebensmittel können bedenkenlos konsumiert werden.

Durch die Feststellung der Blauzungenkrankheit in Freistaat Bayern, verliert dieser, laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung damit als letztes Bundesland den Status „seuchenfrei“: Tierseuchen-BT Pressemitteilung Bay. Staatsregierung

Dies bedeutet für die Tierhalter von empfänglichen Tierarten in Bayern, dass ein Verbringen von klinisch gesunden Tieren innerhalb dieses Gebietes sowie zur Schlachtung aktuell keinen Beschränkungen unterliegt.

Weitere allgemeine Informationen sind auch auf der Homepage des LGL-Bayern unter folgendem Link zu finden:

Tierseuchen-BT-LGL Infoseite

Die aktuellen Verbringungsregelungen werden auf der Seite des LGL-Bayern erläutert:

Tierseuchen-BT-LGL Verbringungsregeln