Notfalltermine

Bei einem nachgewiesenen Notfall haben Sie die Möglichkeit, über unsere Online-Terminvereinbarung einen Notfalltermin zu buchen.

Notfälle sind:

  • drohender Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • drohende Einstellung von Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Bürgergeld)
  • dringende Reisen aus persönlichen (zum Beispiel Krankheit, Tod) oder beruflichen (zum Beispiel Dienstreise) Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage
  • notwendige Verlängerung eines Touristenaufenthalts aufgrund von Reiseunfähigkeit oder Flugausfällen

Notfalltermine sind zu folgenden Zeiten verfügbar:

  • Montag               9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Dienstag             9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Donnerstag         9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Die Zeiten werden 2 Werktage vor dem Termin freigeschaltet.

Bitte buchen Sie nur dann einen Notfalltermin, wenn Ihr Anliegen einen der oben aufgeführten Fälle betrifft. Liegt bei Ihnen kein Notfall vor, behalten wir uns die kurzfristige Absage des Termins vor.

Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet werden. Zur Vorsprache sind daher ein entsprechender Nachweis (z.B. Schreiben des Arbeitgebers oder der Behörde, Attest) sowie der letzte Aufenthaltstitel und der Pass bzw. die Pässe mitzubringen. Wird der Termin von einer anderen Person wahrgenommen, ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig.

Bei der Vorsprache entscheidet die Ausländerbehörde, ob einer der oben genannten Notfälle vorliegt.

Private Urlaubsreisen stellen keinen Notfall dar.

Liegt kein Notfall vor oder können die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden, wird kein kurzfristiges Dokument ausgestellt.

Die Dokumente, die kurzfristig ausgestellt werden können, sind grundsätzlich kostenpflichtig.