Planungsverband stellt Entwurf für Windkraft-Vorranggebiete vor
Der Regionale Planungsverband hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2024 einen Entwurf vorgestellt, der mögliche 29 Vorranggebiete enthält, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich sein könnte. Als nächster Schritt soll Mitte Oktober das öffentliche Beteiligungsverfahren starten, um sicher zu stellen, dass für alle die Gelegenheit besteht, sich in das Verfahren einzubringen. Erst im Anschluss wird der Planungsverband unter Berücksichtigung aller Aspekte tatsächlich über die Vorranggebiete beschließen. Ziel ist es, dass dies noch im Jahr 2025 gelingt.
Verbandsvorsitzender Dr. Alexander Legler unterstreicht die Bedeutung der öffentlichen Beteiligung: „Die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung, mit der das Verfahren zur Ausweisung von Windvorrangflächen beginnt, soll sicherstellen, dass alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich vollumfänglich über den nun verabschiedeten Entwurf zur Ausweisung von Windvorrangflächen zu informieren und Stellungnahmen hierzu abgeben können. Um allen hierfür umfassend Zeit einzuräumen sowie angesichts der Bedeutung der Thematik für die Region, haben wir daher im Interesse unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger den gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungszeitraum von einem Monat auf zwei Monate verlängert.“
Ganz im Sinne der Transparenz werden die Unterlagen auch im Internet eingestellt sein und finden sich auf www.regionaler-planungsverband.de.
Der Verbandsvorsitzende ergänzt: „Wir werden zudem so genannte „Info-Märkte“ veranstalten, um erneut über das Verfahren sowie insbesondere um proaktiv über den Entwurf zu informieren aber auch, um für alle, die sich konstruktiv einbringen wollen, eine Plattform zu bieten für einen konstruktiv-kritischen Austausch. Der erste von zwei „Info-Märkten“ findet statt am 16. Oktober im Landkreis Miltenberg und am 23. Oktober im Landkreis Aschaffenburg. Die öffentliche Einladung hierzu erfolgt in den kommenden Tagen.“
Auf Grund der dichten Besiedlung am Bayerischen Untermain sieht der aktuelle Entwurf im Wesentlichen Waldflächen im bayerischen Odenwald und Spessart vor. Besonders sensible Flächen wurden dabei selbstverständlich nicht einbezogen. In der Abwägung sind viele Belange zu berücksichtigen - darunter der Artenschutz, Belange des Forsts und des Landschaftsbildes. Verschiedene Potentialanalysen und Alternativprüfungen wurden vorgenommen, um alle Interessen bestmöglich mit einander abzuwiegen.
Der von der Regierung von Unterfranken als höherer Landesplanungsbehörde erstellte Entwurf mit seinen 29 potentiellen Vorranggebieten würde die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer durchschnittlichen Größe von 130 Hektar mit einer durchschnittlichen Windhöffigkeit - also der potentiell nutzbaren Luftbewegungen - von 6,4 bis 6,5 Metern pro Sekunde bei 160 Metern über dem Boden ermöglichen. Mit einem Viertel der vorgeschlagenen Vorranggebiete erstrecken sich knapp 1.000 Hektar auf den Landkreis Aschaffenburg und die übrigen gut 2.800 Hektar auf den Landkreis Miltenberg. Im Gebiet der Stadt Aschaffenburg finden sich keine nutzbaren Potentiale für planerische Vorranggebiete.
Der aktuelle Entwurf umfasst mit insgesamt rund 3.800 Hektar etwa 2,5 Prozent der Fläche am Bayerischen Untermain. Er übertrifft damit zum derzeitigen Stand mitten im laufenden Verfahren bewusst die Mindestanforderung, die der Freistaat Bayern vorgibt um 1,4 Prozentpunkte beziehungsweise um circa 2.000 Hektar. Zum einen sollen auf diese Weise Möglichkeiten erhalten bleiben, um noch auf Rückmeldungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens reagieren zu können.
Zudem macht der Bundesgesetzgeber dem Freistaat die Vorgabe, bis zum Jahresende 2027 1,1 Prozent seiner Fläche und bis zum Jahresende 2032 1,8 Prozent seiner Fläche für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen. Zum derzeitigen Stand sieht das bayerische Landesentwicklungsprogramm vor, dass alle Planungsregionen gleichermaßen 1,1 Prozent ihrer Flächen ausweisen müssen. Sollte der Bayerische Untermain zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise aber 1,8 Prozent seiner Fläche ausweisen müssen, entspräche das knapp 2.660 Hektar.
Das Bundesgesetz sieht vor, dass bis zum Jahresende 2032 insgesamt 2 Prozent des Bundesgebiets als Windenergiegebiete ausgewiesen sind.