Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 

im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II) Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)

Der Regionalverband Heilbronn-Franken beabsichtigt eine Teilfortschreibung Windenergie aufgrund des gesetzlichen Auftrags, Gebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Heilbronn-Franken festzulegen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 19.07.2024 einen Planentwurf zur Umsetzung dieser Vorgaben beschlossen und das Beteiligungsverfahren eröffnet.

Die Regierung von Unterfranken sowie die Regionalen Planungsverbände Bayerischer Untermain und Würzburg wurden vom Regionalverband Heilbronn-Franken an diesem Verfahren beteiligt. Der Planungsverband Bayerischer Untermain gibt seinen unmittelbar betroffenen Verbandsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Fortschreibungsunterlagen können auf der Internetseite des Regionalverbands Heilbronn-Franken unter folgendem Link eingesehen bzw. dort heruntergeladen werden: https://www.online-beteiligung.de/RVHNF-TFS-wind/beteiligung.php 

Die Planentwürfe werden außerdem in der Zeit vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380-1214 erforderlich.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 07.10.2024 bekannt gemacht.

Stellungnahmen zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 können bis zum 18.11.2024 möglichst per E-Mail an Regionaler-Planungsverband@lra-ab.bayern.de als PDF- oder WORD-Dokument gerichtet werden (alternativ per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain, c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg).

Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).