18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain – Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“

Beschluss der 18. Verordnung: Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“ (Verbandsversammlung vom 06.10.2025)

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain beschloss am 06.10.2025 nachfolgende Unterlagen der 18. Verordnung und der zugehörigen Begründung (Feststellungsbeschluss). Damit sind die Voraussetzungen für die positive Vorwirkung der Planung gemäß § 245e Abs. 4 BauGB gegeben. Nach Verbindlicherklärung und Bekanntmachung der 18. Verordnung tritt diese voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft.

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens  wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das ebenso nachfolgend veröffentlicht wird: