Beteiligungsverfahren zur 18. Verordnung: Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“

18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain (1); Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“
Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain beschloss am 1.10.2024, das Kapitel 5.2 „Energie“ neu zu fassen und das öffentliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endete am 15.01.2025. Das öffentliche Beteiligungsverfahren ist damit beendet, derzeit findet die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen statt.

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschl. Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das hier veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.

Entwurf der Unterlagen zur 18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain – Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“

Fachkarten 1 bis 8 (Erläuternde Unterlagen):


Entwürfe der Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (Ziel 5.2.3-08) als georeferenzierte Daten:

Entwürfe der VRG-W als shape-Dateien


Weitere allgemeine Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Regionalplanung Windenergie in Bayern:

Erklärfilm zur Regionalplanung Windenergie in Bayern