Kreisbrandinspektion

Die Tätigkeit der Kreisbrandinspektion ist eine Staatsaufgabe des Landkreises Aschaffenburg. Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren auf sechs Jahre gewählt. Er wird von der Regierung von Unterfranken bestätigt.

Die rechtliche Stellung des Kreisbrandrates und der Kreisbrandinspektion ergibt sich aus diversen Gesetzen und Vorschriften wie z.B. dem Bayerischen Feuerwehrgesetz, der Bayerischen Verfassung und der Bayerischen Gemeindeordnung grundsätzlich jedoch immer als staatliche Aufgabe

Der Kreisbrandrat ernennt im Benehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren die erforderlichen Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister. Zusammen bilden diese die Kreisbrandinspektion Aschaffenburg-Land.

Die Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister werden durch das Landratsamt Aschaffenburg bestätigt.

Näheres zu den Aufgaben und Zuständigkeiten finden Sie auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes.

Die Kreisbrandinspektion des Landkreises Aschaffenburg hat folgende Aufgaben:

Kreisausbildung im Landkreis Aschaffenburg

  • Beratung des Landratsamtes in Fragen des abwehrenden Brandschutzes
  • Beratung der Kommunen in Fragen des abwehrenden Brandschutzes
  • Koordinierung der überörtlichen Alarm- und Einsatzplanung, Einsatzführung
  • Beratung und Besichtigung der Feuerwehren im Landkreis
  • Koordination der überörtlichen Ausbildung und Erhebung von Statistikdaten
  • Schiedsrichteraufgaben bei Leistungsprüfungen und der Ausbildung gemäß FwDV2
  • Verbindung zu anderen Organisationen z. B. THW ,Rettungsdienste, Polizei.
  • Grundsätzliche Organisation der Kreisbrandinspektion

Dabei wird der Kreisbrandrat von 3 Kreisbrandinspektoren und 17 Kreisbrandmeistern unterstützt.
Des Weiteren ergänzen aufgrund der speziellen Anforderung im Landkreis Aschaffenburg mehrere Fachberater die Kreisbrandinspektion.