1949 - Artikel 3 im Grundgesetz
Das Grundgesetz, das 1949 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat, bekräftigte die Gleichheit von Männern und Frauen in Artikel 3. Darin heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
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Das Grundgesetz, das 1949 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat, bekräftigte die Gleichheit von Männern und Frauen in Artikel 3. Darin heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“