1977 - Berufstätigkeit
Noch bis 1977 durfte eine Frau nur mit Zustimmung ihres Ehemannes berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie“ vereinbar war.
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Noch bis 1977 durfte eine Frau nur mit Zustimmung ihres Ehemannes berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie“ vereinbar war.