Informationen und Formulare - Anmeldung einer Tierhaltung

Was ist bei der Anmeldung einer Nutztierhaltung zu beachten 

1. Anmeldung der Tiere beim Veterinäramt

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, muss diese beim Veterinäramt melden (§ 26 Viehverkehrsverordnung).
Hierzu haben wir auf dieser Seite die entsprechenden Meldebögen und Formblätter hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass es für Geflügel einen eigenen Meldebogen gibt!
Ein bestandsbetreuender Tierarzt ist anzugeben.


2. Beantragung einer Betriebsnummer (auch für Hobbyhaltungen erforderlich) und Meldung bei der Tierseuchenkasse

Weiterhin muss ab dem ersten gehaltenen Tier eine Betriebsnummer beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden.
Auch als Hobbyhalter müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen. Sie erhalten eine 12-stellige Betriebsnummer, die dem Veterinäramt automatisch mitgeteilt wird.
Eine Erfassung und Registrierung der Tierhaltungen ist zwingend erforderlich. Nur so ist es möglich, im Seuchenfall alle betroffenen Tierhalter schnell zu kontaktieren und zu informieren.
Wir bitten deshalb auch Änderungen bezüglich der Anschrift oder der Erreichbarkeit immer aktuell zu halten.

Für viele Nutztierarten ist auch eine Meldung bei der bayerischen Tierseuchenkasse erforderlich. Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link:

bayerischen Tierseuchenkasse

3. Weitere Informationen, Dokumente und Merkblätter

Bitte beachten Sie, dass es bei der jeweiligen Tierart spezifische Zusatzdokumentationspflichten gibt. Beispielsweise muss ein Bestandsbuch auch bei Hobby-Schaf-/Ziegenhaltungen geführt werden oder Begleitpapiere beim Kauf/Verkauf von Schafen und Ziegen ausgestellt werden.
Weiterhin muss ein Arzneimittelbestandsbuch geführt werden, wenn tierärztliche Anwendungen von Tierarzneimitteln nötig sind.

Weitere Informationen finden Sie auch unter den Punkten "Tierschutz" und "Tierseuchen". 

4. Hinweis für (Hobby-)Geflügelhalter

Besitzer von Hühnern und Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Den Impfstoff, der üblicherweise über das Tränkewasser verabreicht wird, erhalten Sie über Ihren betreuenden Tierarzt.