Informationen und Formulare - Anmeldung einer Tierhaltung
Was ist bei der Anmeldung einer Nutztierhaltung zu beachten
1. Anmeldung der Tiere beim Veterinäramt
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, muss diese beim Veterinäramt melden (§ 26 Viehverkehrsverordnung).
Hierzu haben wir auf dieser Seite die entsprechenden Meldebögen und Formblätter hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass es für Geflügel einen eigenen Meldebogen gibt!
Ein bestandsbetreuender Tierarzt ist anzugeben.
- Tierseuchen- Anmeldung/Erfassungsbogen Geflügelhaltung (DOCX, 18 kB)
- Tierseuchen- Anmeldung Tierhaltung - nicht für Geflügel (DOCX, 1.5 MB)
- Tierseuchen- Meldung einer Bienenhaltung (DOCX, 550 kB)
- Tierseuchen- Aquakulturbetriebe Ersterfassung (DOCX, 95 kB)
- Tierseuchen- Aquakulturbetriebe Änderungsmeldung (DOCX, 93 kB)
2. Beantragung einer Betriebsnummer (auch für Hobbyhaltungen erforderlich) und Meldung bei der Tierseuchenkasse
Weiterhin muss ab dem ersten gehaltenen Tier eine Betriebsnummer beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden.
Auch als Hobbyhalter müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen. Sie erhalten eine 12-stellige Betriebsnummer, die dem Veterinäramt automatisch mitgeteilt wird.
Eine Erfassung und Registrierung der Tierhaltungen ist zwingend erforderlich. Nur so ist es möglich, im Seuchenfall alle betroffenen Tierhalter schnell zu kontaktieren und zu informieren.
Wir bitten deshalb auch Änderungen bezüglich der Anschrift oder der Erreichbarkeit immer aktuell zu halten.
- Tierseuchen- Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (PDF, 326 kB)
- Tierseuchen- Formblatt Änderung der Tierhaltung (AELF) (PDF, 221 kB)
Für viele Nutztierarten ist auch eine Meldung bei der bayerischen Tierseuchenkasse erforderlich. Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link:
3. Weitere Informationen, Dokumente und Merkblätter
Bitte beachten Sie, dass es bei der jeweiligen Tierart spezifische Zusatzdokumentationspflichten gibt. Beispielsweise muss ein Bestandsbuch auch bei Hobby-Schaf-/Ziegenhaltungen geführt werden oder Begleitpapiere beim Kauf/Verkauf von Schafen und Ziegen ausgestellt werden.
Weiterhin muss ein Arzneimittelbestandsbuch geführt werden, wenn tierärztliche Anwendungen von Tierarzneimitteln nötig sind.
- Tierseuchen- Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung (PDF, 7.7 MB)
- Tierseuchen- Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung Schaf/Ziege (PDF, 229 kB)
- Tierseuchen- Schaf/Ziege Bestandsregister (PDF, 1.6 MB)
- Tierarzneimittel- Bestandsbuch für die Anwendung von Arzneimitteln (PDF, 36 kB)
- Tierschutz- Leitlinien zur Beurteilung einer Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten (BMEL) (PDF, 568 kB)
- Tierseuchen- Merkblatt Freilandhaltung Schwein (PDF, 159 kB)
- Tierseuchen- Meldung einer Bienenhaltung (DOCX, 550 kB)
Weitere Informationen finden Sie auch unter den Punkten "Tierschutz" und "Tierseuchen".
4. Hinweis für (Hobby-)Geflügelhalter
Besitzer von Hühnern und Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Den Impfstoff, der üblicherweise über das Tränkewasser verabreicht wird, erhalten Sie über Ihren betreuenden Tierarzt.