Wichtige Informationen für Besitzerinnen und Besitzer von Heizölverbraucheranlagen
Bei vielen privat genutzten Öltanks besteht keine gesetzlich wiederkehrende Prüfpflicht. Dennoch kann es im Laufe der Zeit durch Materialermüdung zu schweren Schäden kommen. Diese verursachen nicht nur hohe Kosten, sondern gefährden auch die Umwelt. Um diesen vorzubeugen, ist es vor allem bei älteren Tanks sinnvoll eine „AwSV-Sachverständigenprüfung“ zu beauftragen (AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Das Material der Behälter und andere Bauteile verändern im Laufe der Zeit ihre Eigenschaften. Heizöltanks aus zum Beispiel Polyethylen sind für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ausgelegt. Daher wird dringend empfohlen nach 25 Jahren alle fünf Jahre eine Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen.
Unabhängig von einer externen Prüfung sind alle Heizöltankbesitzer in der Pflicht den Tank regelmäßig zu kontrollieren. Hierbei ist bei einer Sichtkontrolle besonders auf folgende Anzeichen zu achten:
- Verformungen des Tanks
- Feuchte Stellen oder Ölflecken rund um den Tank
- Rost oder sichtbare Risse im Material
- Unangenehme Ölgerüche im Raum
Durch eine regelmäßige Kontrolle können mögliche Schäden frühzeitig erkannt und behoben sowie das Risiko von Schäden vermieden werden.
Für Fragen steht der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz im Landratsamt Aschaffenburg per E-Mail an AwSV-Pruefberichte@Lra-ab.bayern.de oder telefonisch unter 06021/394-7221 zur Verfügung.