Biber

Informationen zum Biber

Der Biber ist im Landkreis Aschaffenburg mittlerweile kein Unbekannter mehr und hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte in der Region fest etabliert. Auch wenn die Erholung der Biberpopulation aus Sicht des Naturschutzes erfreulich ist, da der Biber Gewässerabschnitte kostenlos renaturiert und somit zu einer Steigerung der Artenvielfalt beiträgt, führt sie mitunter zu Problemen. Insbesondere durch das typische Abholzen der Bäume in Gewässernähe können Konflikte entstehen.

Aufgrund vermehrter Nachfragen in jüngster Zeit möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass private Biberschäden nach den aktuell geltenden Richtlinien zum Bibermanagement des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) nicht ersetzt werden können. Die Erstattung land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Schäden ist entsprechend den Richtlinien zum Bibermanagement jedoch möglich. Solche Schäden sind innerhalb einer Woche bei der unteren Naturschutzbehörde anzumelden.

Wir empfehlen zum Schutz wertvoller Bäume (z.B. Obstbäume) die Gehölze bis zu 20 m Entfernung vom Gewässer einzeln mit einem 1 m hohen Maschendrahtzaun zu versehen. Geeignet sind handelsübliche Estrichmatten, Viereckgeflecht, Volierenzaun (mit 5 cm Abstand mehrfach um den Baum wickeln und mit Draht oder Kabelbindern fixieren) sowie Wildschutzzaun, Kaninchen- und Hasendraht (müssen an Pfählen befestigt werden, da sonst das Herabziehen des Zauns möglich ist). Eine regelmäßige Kontrolle (mehrjähriger Abstand) der Schutzdrähte ist notwendig, da gegebenenfalls der Zaun an die Baumdicke angepasst werden muss.

Alternativ kann auch das streichfähige Wildverbissmittel WÖBRA an Gehölze angebracht werden, insbesondere dann, wenn diese mehrstämmig sind und nicht mit Zaun umwickelt werden können.

Um Probleme durch Biberaktivitäten möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen, sind im Landkreis Aschaffenburg insgesamt 13 ausgebildete Biberberater ehrenamtlich an den verschiedenen Gewässern tätig. Sie stehen bei Fragen oder Problemen kostenlos und beratend zur Verfügung. Sofern eine Beratung gewünscht ist, können Sie sich gerne an die untere Naturschutzbehörde wenden (Kontaktdaten s.u.). Diese stellt dann den Kontakt mit den Biberberatern her.

Sollte sich trotz dieser Beratung ein Problem vor Ort nicht lösen lassen sucht die untere Naturschutzbehörde mit den Betroffenen vor Ort nach einer zufriedenstellenden Lösung. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit den Biber mit Elektrozäunen zu lenken oder den Wasserstand mit Drainagen zu steuern. Nur wenn ernste Schäden oder Gefahren drohen und keine Alternativen möglich sind, erteilt die untere Naturschutzbehörde die erforderliche Genehmigung, einen Biberdamm zurückzubauen oder den Biber umzusiedeln.

Der Biber ist besonders und streng geschützt und auch seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Burgen und Dämme) unterliegen dem gesetzlichen Schutz (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro oder bei vorsätzlichem Handeln als Straftat mit einer Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren geahndet.

Der Biber ist ein Wildtier, das den Menschen scheut. Kommt es dennoch zu Begegnungen, ist der Biber in einem Achtungsabstand in Ruhe zu lassen. Auch von seinen Bauwerken ist Abstand zu halten. Hunde sind an der Leine zu führen.

Informationen zum Thema Biber finden Sie auch im Internet auf den Seiten des StMUV unter dem Thema Wildtiermanagement.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Naturschutzfachkräfte (Frau Rosenfeldt, Frau Stögbauer, Herr Klössner) gerne zur Verfügung (Tel: 06021/394-7112, E-Mail: Naturschutz@Lra-ab.bayern.de).