Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente

Ab 1. Mai 2025 können für Ausweisdokumente ausschließlich digital vorliegende, biometrische Lichtbilder akzeptiert werden. Künftig ist es nicht mehr möglich, ein Foto in Papierform zu verwenden. So sieht es das Bundesgesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 vor.

Hiervon betroffen sind die Rathäuser als Passbehörden gleichermaßen wie das Landratsamt, wo Aufenthaltstitel für Ausländerinnen und Ausländer beantragt werden. Passbilder können zum Beispiel auf einem sicheren Übertragungsweg von Fotografinnen und Fotografen an die Ausländerbehörde übermittelt werden.

Der Bundesgesetzgeber begründet seinen Schritt mit dem Schutz vor Manipulationen. Laut Bundeinnenministerium sollen dadurch zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.

24.04.2025