Auch wenn die Erkrankung meist moderat verläuft, treten erhebliche wirtschaftliche Schäden durch Produktionsverluste bei Milch und Häuten sowie verringerte Gewichtszunahmen bei infizierten Rindern auf.

Hinzu kommen strenge Restriktionsmaßnahmen beim Ausbruch der Erkrankung. Als Tierseuche der Kategorie A (Tiergesundheitsrecht, Animal Health Law) unterliegt sie sehr strengen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen, unter anderem die Keulung von betroffenen, erkrankten Rinderherden, Notfallimpfungen und die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen (20 km und 50 km Radius). (Quelle: FLI/FAQ LSD Stand 30.07.2025)