20. Verordnung: Aufhebung Vorranggebiet ST2 "Östlich Alzenau"

Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1):
Entwurf der 20. Verordnung „Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“, Ziel 3.2.2.3-01“

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat auf der Sitzung am 06.02.2026 die Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“, Ziel 3.2.2.3-01, beschlossen.

Zur Dokumentation der eingegangenen Stellungnahmen und der Nachvollziehbarkeit der Abwägung werden die Ergebnisse des Beteiliguungsverfahrens in einem Abwägedokument festgehalten, dass hier veröffentlicht ist:

Unterlagen zur 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 06.02.2026: