Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1):
Entwurf der 20. Verordnung „Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“, Ziel 3.2.2.3-01“
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 25.07.2025 beschlossen, das erforderliche Beteiligungsverfahren für die Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“, Ziel 3.2.2.3-01 durchzuführen.
Die Planunterlagen wurden vom 19.09.2025 bis 20.10.2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain und bei der Regierung von Unterfranken https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00223/index.html (Aktuelle Änderungsverfahren) eingestellt.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollten die Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 20.10.2025 elektronisch übermittelt werden.
Entwurf Unterlagen zur 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain
- Verordnungsunterlagen der 20. Verordnung einschl. Änderungsbegründung, Festlegungen, Tekturkarte 11 zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“, Entwurf Prüfung der Umweltauswirkungen (PDF, 1.1 MB)
- Datenschutzhinweis zur Durchführung von Beteiligungsverfahren (PDF, 135 kB)
Bekanntmachung im Amtsblatt vom 04.09.2025:
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das beim Regionalen Planungsverband und der Regierung von Unterfranken digital anonymisiert veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).