18. Verordnung: Neufassung des Kapitels 5.2 "Energie"

18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain (1): Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“

Ausfertigung vom 09. Dezember 2025 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindicherklärung vom 01. Dezember 2025.

Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 22. Dezember 2025. In Kraft getreten am 23. Dezember 2025.


Zusätzlich erläuternde Unterlagen:


Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (Ziel 5.2.3-08 und Grundsatz 5.2.3-09) als georeferenzierte Daten


Darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise zu den Geodaten:

  • Die zeichnerischen Darstellungen sind nur im Zusammenhang mit den entsprechenden textlichen Festlegungen der Regionalpläne verbindlich.
  • Bezugsmaßstab ist 1:100.000.
  • Bei Verwendung der georeferenzierten Daten ist als Stand der 09.12.2025 anzugeben.