Führungszeugnisse für die Jugendarbeit

Das Landratsamt erinnert alle in der Jugendarbeit engagierten Personen freundlich daran, regelmäßig ihre Führungszeugnisse anzufordern und vorzulegen. Wer in Vereinen - egal ob haupt-, neben- oder ehrenamtlich - regelmäßig, intensiv und in unmittelbarem Umgang mit Kindern und Jugendlichen tätig ist, muss spätestens alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis bei der Vorstandschaft des jeweiligen Vereins vorlegen. Das Zeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Mit schriftlicher Bestätigung des Vereins kann ein solches Zeugnis kostenfrei bei der Wohnortgemeinde beantragt werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, mit der eigenen Vereinsvorstandschaft oder auch der Jugendwartin oder dem Jugendwart des Vereins vorab Rücksprache zu halten, wie und wann die Beantragung im jeweiligen Verein organisatorisch und zeitlich eingeplant ist.

Zweck ist ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen, der wiederum das Vertrauen in die vereinsmäßige Jugendarbeit stärken soll. Zudem handelt es sich schlichtweg um eine Pflicht, deren Erfüllung die Vereinsvorstände gegenüber dem Landratsamt als öffentlichem Träger der Jugendhilfe sicher stellen müssen. Ohne ein regelmäßig beim Vereinsvorstand vorgelegtes, erweitertes Führungszeugnis dürfen die betreffenden Personen keine Tätigkeiten in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit übernehmen.

Bei Fragen oder Unsicherheiten zur Umsetzung steht der Bereich für kommunale Jugendarbeit im Landratsamt Aschaffenburg unter der 06021/394-4350 sowie per Mail an jugendarbeit@Lra-ab.bayern.de zur Verfügung.

15.10.2025