Vorbeglaubigung von Urkunden und Dokumenten

Beschreibung

Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland in der Regel nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die jeweils zuständige Vertretung des ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation).

Grundsätzlich ist vor der Legalisation eine Beglaubigung der betreffenden Dokumente durch die zuständigen deutschen Behörden erforderlich. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschriften auf den Dokumenten, die Berechtigung der Unterzeichner zur Ausstellung der Dokumente sowie die Echtheit der Dienstsiegel der ausstellenden Behörde geprüft und bestätigt. Für die Beglaubigung von Urkunden oder Dokumenten, die von Gemeinden im Regierungsbezirk Unterfranken ausgestellt worden sind, ist die Regierung von Unterfranken zuständig.

Für Staaten die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist es ausreichend, die Dokumente mit einer sog. Apostille zu versehen. Mit der Apostille wird die deutsche öffentliche Urkunde direkt im Ausland anerkannt. Auch die Apostille wird von der Regierung von Unterfranken erteilt.

Vor der Beglaubigung von Urkunden und Dokumenten, die von Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg ausgestellt worden sind, durch die Regierung von Unterfranken ist eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt Aschaffenburg erforderlich.

Hierzu muss die Urkunde oder das Dokument im Original nach vorheriger Terminvereinbarung beim Landratsamt Aschaffenburg vorgelegt oder per Post eingereicht werden.

Wenn Sie die Urkunde oder das Dokument per Post einreichen, benötigen wir die Angabe, in welchem Land die Urkunde oder das Dokument vorgelegt werden soll, und an welche Adresse das beglaubigte Dokument geschickt werden soll. Wir leiten Ihre Unterlagen dann mit der Vorbeglaubigung an die Regierung von Unterfranken weiter, die die beglaubigte Urkunde bzw. das beglaubigte Dokument anschließend mit einer Rechnung per Post an Sie zurückschickt. 

Terminvereinbarung

Vorbeglaubigungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Hier können Sie einen Termin zur Vorbeglaubigung eine Urkunde oder eines Dokuments, das von einer kreisangehörigen Gemeinde ausgestellt wurde, vereinbaren.

Sie können die Urkunde oder das Dokument im Original auch per Post an uns senden. Bitte fügen Sie in diesem Fall ein Anschreiben bei, aus dem hervorgeht, für welches Land Sie eine Beglaubigung benötigen und an welche Adresse die Urkunde oder das Dokument zurückgeschickt werden soll.