Terminvereinbarung
Vorbeglaubigungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hier können Sie einen Termin zur Vorbeglaubigung eine Urkunde oder eines Dokuments, das von einer kreisangehörigen Gemeinde ausgestellt wurde, vereinbaren.
Sie können die Urkunde oder das Dokument im Original auch per Post an uns senden. Bitte fügen Sie in diesem Fall ein Anschreiben bei, aus dem hervorgeht, für welches Land Sie eine Beglaubigung benötigen und an welche Adresse die Urkunde oder das Dokument zurückgeschickt werden soll.