Schutzmaßnahmen für Herdentiere

Das Landesamt für Umwelt - kurz LfU - hat auf Grund eines bestätigten Nutztierrisses ein „Ereignisgebiet“ im Landkreis Aschaffenburg festgelegt und die Förderkulisse für Herdenschutzzäune und Herdenschutzhunde im Rahmen der Förderrichtlinie „Investition Herdenschutz Wolf“ erweitert. Die genaue Abgrenzung des „Ereignisgebietes“ ist auf der Website des LfU unter „Menü > Natur > Wildtiermanagement große Beutegreifer > Herdenschutz > Förderung Herdenschutz Wolf“ auf www.lfu.bayern.de zu finden. Die Festlegung des Ereignisgebiets gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026.

Anträge auf Zäune sind zwingend vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt einzureichen. Anträge auf Förderung können bis 31. Oktober 2025 und dann erst wieder ab dem 1. Januar 2026 gestellt werden. Die Beantragung von Herdenschutzhunden einschließlich des Zubehörs erfolgt ausschließlich über ein Online-Antragsverfahren. Weitergehende Informationen zur Förderung sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unter „Förderung > Investitionsförderung mit Diversifizierung > Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ auf www.stmelf.bayern.de veröffentlicht.

Da etwa 90 Prozent der Fläche des Landkreises Aschaffenburg innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets liegen, sind nach der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung nur sockellose Weidezäune erlaubnisfrei. Weidezäune mit Sockel bedürfen einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis. Hierfür ist frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg per E-Mail an naturschutz@Lra-ab.bayern.de oder telefonisch unter 06021/394-7112 Kontakt aufzunehmen, um eine naturschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Am 6. Oktober 2025 wurden im Landkreis Aschaffenburg in der Gemeinde Westerngrund drei tote und ein verletztes Schaf aufgefunden. Das LfU hat auf Grundlage einer DNA-Analyse die Beteiligung eines Wolfes bestätigt.

In allen Regionen Bayerns können jederzeit einzelne Wölfe zu- oder durchwandern. Vor allem junge Rüden wandern auf der Suche nach einem eigenen Territorium sehr weite Strecken von täglich 50 bis zu 70 Kilometern oder teils sogar mehr. Im Zusammenhang mit Nutztierrissen wird von einem Verdachtsfall gesprochen, sobald ein begründeter Hinweis auf die Beteiligung eines großen Beutegreifers vorliegt. Bei einer Bestätigung des Verdachts wird aus dem Verdachtsfall ein Ereignis. Das LfU legt daraufhin ein „Ereignisgebiet“ fest, das die Förderkulisse für Herdenschutzzäune und Herdenschutzhunde im Rahmen der Förderrichtlinie „Investition Herdenschutz Wolf“ darstellt. Ein Wolf gilt nach deutschen Monitoring-Standards erst als standorttreu, wenn dieser über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein Wolfsrüde und eine Wolfsfähe gemeinsam ihr Territorium markieren oder eine Reproduktion belegt ist.

Wölfe sind grundsätzlich vorsichtig und meiden Menschen. In dicht besiedelten Gebieten kann es dennoch vorkommen, dass vereinzelte Wölfe tagsüber im Siedlungsbereich gesichtet werden. Nähere Informationen, insbesondere auch zu der richtigen Verhaltensweise bei einer Begegnung mit einem Wolf, sind auf der Website des LfU unter „Natur > Wildtiermanagement große Beutegreifer > Wolf > FAQ“ zu finden.

Sollte ein Wolf gesichtet werden, kann die Meldung an das LfU über das Formblatt auf deren Website unter „Natur > Wildtiermanagement große Beutegreifer > Hinweise melden“ genutzt werden.

29.10.2025