Die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet seit dem Jahr 2020 alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) anzunehmen und zu verarbeiten, um die Kosten sowohl in ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht zu reduzieren.

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, die eine vollautomatische, medienbuchfreie Verarbeitung ermöglicht. Um elektronische Rechnungen automatisch und elektronisch verarbeiten zu können, müssen sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden.

Folgende Dateitypen können elektronisch an die Funktionsadresse Rechnung@lra-ab.bayern.de gesendet werden:

  • ZUGFeRD (PDF + XML-Datei)
  • XRechnung (XML-Datei)

Leitweg-ID: 09671000-0001-14

Die Leitweg-ID (Leitweg-Identifikationsnummer) ist eine spezielle 19-stellige Nummer zur eindeutigen Adressierung von Rechnungsempfängern in der deutschen öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen), vergleichbar mit einer Postanschrift für digitale Dokumente.  Sie soll hierbei sicherstellt, dass die Rechnung richtig im System des Empfängers ankommt. Die Leitweg-ID wird für die Erstellung von XRechnung an öffentliche Stellen zwingend benötigt, da diese eine Voraussetzung für die Validität der Rechnung darstellt und ohne diese abgelehnt wird. Für andere Formate wie ZUGFeRD ist die Leitweg-ID in der Regel nicht zwingend erforderlich.

Bei Fragen oder Unklarheiten zur elektronischen Rechnungsstellung können Sie sich jederzeit an die Funktionsadresse Finanzen@lra-ab.bayern.de wenden.