Verfahrenslotse

Junge Menschen, die wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung Anspruch oder möglicherweise Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, können bei der Beantragung und Geltendmachung ihrer Ansprüche die Begleitung sowie Unterstützung von Verfahrenslotsen nutzen. Die Dienste von Verfahrenslotsen können auch durch die Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten von Betroffenen beansprucht werden.

Neben der beraterischen Tätigkeit im Einzelfall sind Verfahrenslotsen auch in der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern, tätig.