Kommunale Jugendarbeit

Jugendarbeit fördert die Entwicklung junger Menschen und befähigt sie zu selbstbestimmtem Handeln. Sie regt gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement an und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die Fachstelle Kommunale Jugendarbeit im Fachbereich 23 möchte dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Jugendarbeit auf kommunaler Ebene zu verbessern.

Angebote für Jugendliche

Jugendarbeit findet in Vereinen und Verbänden, aber auch in Häusern oder Räumen der Jugendarbeit statt. Sechzehn Kommunen im Landkreis Aschaffenburg haben eigenes Personal, um Jugendlichen Angebote zu machen. Sie sorgen dafür, dass sich junge Menschen treffen, selbst etwas organisieren oder an Aktionen teilnehmen können. Einige Kommunen veranstalten Ferienspiele, andere Freizeiten über mehrere Tage. Außerdem bieten Gemeindejugendpflegerinnen und Gemeindejugendpfleger Unterstützung bei allen Fragen an, die Jugendliche interessieren.

Jugendeinrichtungen im Landkreis Aschaffenburg


Angebote für Kommunen

Die Kommunale Jugendarbeit

  • berät und unterstützt in allen Fragen der Jugendarbeit
  • bietet Fortbildungen, Vorträge und Fachtagungen für politisch Verantwortliche, Haupt- und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und Lehrkräfte an
  • bietet Projekte zu verschiedenen Schwerpunkten an, zum Beispiel "Medienmündigkeit" und "Demokratiebildung"
  • führt Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Verbänden, Gruppen und Initiativen durch

Angebote für Schulen und Fachkräfte

Ziel der medienpädagogischen Angebote ist esm, die Medienmündigkeit von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu einem reflektierten Umgang mit Medieninhalten anzuregen. Die Angebote finden in Kooperation mit Schulen und der Jugendsozialarbeit an Schulen statt. 

Regeln für den Klassenchat

Das Projekt für die vierten und fünften Jahrgangsstufen geht auf Probleme ein, die durch die Kommunikation über digitale Medien entstehen können. Gemeinsam werden Regeln erarbeitet, die Mobbing und Gewalt unter Schülerinnen und Schülern vorbeugen sollen.

Bildungsrouten

Mit der App "Actionbound" werden digitale Schnitzeljagden erstellt, die mit Smartphone oder Tablet gespielt werden können. Jugendgruppen und Schulklassen können die Bildungsrouten dazu nutzen, sich mit Themen wie Abenteuer, Toleranz, Geschichte oder Berufsfindung auseinanderzusetzen. Eine Teilnahme am Projekt ist für Schulen, Kommunale Einrichtungen und Jugendtreffs im Landkreis Aschaffenburg möglich. Sie erhalten kostenfreien Zugang zu dem Programm und können an regelmäßigen Fortbildungen teilnehmen.

Weitere Informationen zum Projekt: BILDUNGSROUTEN ASCHAFFENBURG

Fachtag Medien

Der Fachtag findet jährlich in Kooperation mit dem Arbeitskreis Medien zu wechselnden Themen statt. Die aktuellen Ausschreibungen werden im Veranstaltungskalender veröffentlicht.

Erweitertes Führungszeugnis

Der § 72a SGB VIII im Bundeskinderschutzgesetz hat das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten beziehungsweise auszuschießen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Dafür ist es notwendig, dass alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, erweiterte Führungszeugnisse für ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit einsehen. Nach drei bis fünf Jahren sind neue Führungszeugnisse vorzulegen, die nicht älter als drei Monate sein sollten.

  • Vereine müssen zunächst prüfen, welche Personen betroffen sind. Bei der Einschätzung kann das Prüfschema helfen.
  • Sollte das Ergebnis sein, dass keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, empfehlen wir eine Meldung an das Landratsamt Aschaffenburg.
  • Damit die Beantragung des Führungszeugnisses kostenfrei bleibt, müssen Vereine dieses Formular ausfüllen und der Jugendleiterin oder dem Jugendleiter mitgeben.
  • Manche Landkreisgemeinden lassen die Beantragung für mehrere betroffene Personen zu. Dafür gibt es einen Sammelantrag. Zuständig ist immer die Wohnortgemeinde der Betreuungsperson.
  • Wenn der Vorstand eines Vereins das Führungszeugnis nicht im Original einsehen möchten, kann in Einzelfällen eine Bestätigung von einer Landkreisgemeinde eingeholt werden.
  • Sollte der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen einmalig sein oder nur für kurze Zeit stattfinden, empfehlen wir eine Selbstverpflichtungserklärung.

Neu gegründete Vereine oder Vereine, die noch Fragen haben können sich für eine Beratung jederzeit gerne an die Kommunale Jungendarbeit wenden.

Weitere Infos:
Merkblatt
Fragenkatalog
Fragenkatalog, Bayerischer Jugendring, Teil 1
Fragenkatalog, Bayerischer Jugendring, Teil 2

Weitere Informationen