Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Antragstellung zur Schülerbeförderung
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig. Die entsprechenden Anträge und Merkblätter sind hier zu finden. - Meldung der E-Mailadresse für das Schülerticket
Sie können die E-Mailadresse für das Schülerticket (Deutschlandticket) online melden.
Beschreibung
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
- öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
- öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".
Voraussetzungen
Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für
- Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und
- für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist.
Ausnahme:
- Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
- Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule oder die Schule, der die Schülerinnen/Schüler zugewiesen sind oder die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist.
Weitere Informationen zur Antragstellung
- Anleitung zur Antragstellung (PDF, 2.3 MB)
- Merkblatt für Neuschülerinnen und Neuschüler (PDF, 303 kB)
- Erfassungsbogen für Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule Hösbach (PDF, 388 kB)
- Merkblatt für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe (PDF, 567 kB)
- Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (PDF, 924 kB)
- Merkblatt für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (PDF, 95 kB)
- Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges (PDF, 292 kB)
- Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei PKW-Nutzung (PDF, 993 kB)
Verfahrensablauf
Die Aufgabenträger arbeiten untereinander und mit den Schulen zusammen. Die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger sind angemessen zu berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit nach Maßgabe der Schulordnung im Benehmen mit dem Aufgabenträger fest.
Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs. Andere Verkehrsmittel, z. B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen, sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Der Aufgabenträger kann seine Beförderungspflicht im Einzelfall dadurch erfüllen, daß er für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung anbietet.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 10.07.2024
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Kontakt
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Landratsamt Aschaffenburg
Fachbereich B3
Leitung: Alexander Zapf