Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
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Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2024
Stand: 16.08.2024
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Fachbereich 53
Leitung: Britta Kraus