Infektionskrankheiten; Beratung

Sie können sich für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt wenden.

 

Beschreibung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er informiert z. B. darüber, wie man sich im Ernstfall verhalten soll, wie die Übertragungswege sind und wie groß die Ansteckungsgefahr ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zur Vorbeugung und beraten beim Auftreten einer Infektionskrankheit wie z. B. Salmonellose, Hepatitis A, B und C, Meningitis, Scharlach, Masern und Windpocken über Hygiene-Vorgaben sowie korrekte Verhaltensweisen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Neben allgemeinen Auskünften zu Infektionskrankheiten wird auch schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und in bestimmten Fällen auch kostenlose Untersuchungen (z.B. auf HIV/AIDS) angeboten.

Verfahrensablauf

Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf, erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
  • Gesundheitsamt - Online Terminvereinbarung

    Terminvereinbarung für
    1. Beratung nach Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
    2. Tuberkulosefürsorge und HIV-Tests
    3. Ärztlicher Dienst
    4. Schengen Bescheinigung

Kosten

Die Beratung ist kostenlos. In bestimmten Fällen werden auch kostenlose Untersuchungen (z. B. HIV-Test) angeboten.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 13.12.2023