Naturschutz; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden und Landkreise können mehr Natur- und Grünflächen oder die Bildung in diesem Bereich fördern.
Beschreibung
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Zuschussantrag für Komposter
Der Landkreis bezuschusst die Anschaffung eines Komposters aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück mit 60% des Kaufpreises (maximal 60,00 €). Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst. - Zuschuss für Baby-Mehrwegwindeln: Beantragung
Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschussantrag ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 15.11.2024
Weitere Informationen
Kontakt
Natur- und Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht : Detailseite
Fachbereich 51
Leitung: Ralf Eyring