Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet

Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
  • Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit
    Sie können einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit online beantragen.
  • Ausländeramt - Online Terminvereinbarung
    Terminvereinbarung für 1. Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (Aufenthaltskarte), 2. Abholung Verpflichtungserklärung, 3. Arbeitsaufenthalt, 4. Aufenthaltserlaubnis, 5. Niederlassungserlaubnis, 6. Übertrag/Verlängerung Niederlassungserlaubnis und 7. sonstige Anliegen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.11.2024