Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 30.08.2024
Weitere Informationen
Kontakt
Ausländerrecht, Staatsangehörigkeit, Personenstandwesen, Integration : Detailseite
Fachbereich 45
Leitung: Frau Roth