Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
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Stand: 07.11.2024
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Natur- und Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht : Detailseite
Fachbereich 51
Leitung: Ralf Eyring