Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

Beschreibung

Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen):
  • SEPA-Lastschriftmandat
    Hier können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
  • Antrag auf Stundung/Aussetzung
    Hier können Sie die Stundung bzw. Aussetzung beantragen.

Rechtsgrundlagen

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2024