Zivil-militärische Zusammenarbeit; Informationen zur Abstimmung

Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte.

Beschreibung

Neben den im Bevölkerungsschutz zuständigen Stellen kann die Bundeswehr bei Bedarf einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leisten. Vor allem subsidiäre Hilfeleistungen bei Katastrophen oder anderen großen Schadensereignissen sind hier von Bedeutung. Kommen die zuständigen Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung dieser Ereignisse zu der Erkenntnis, dass eine Hilfeleistung durch die Bundeswehr erforderlich ist, können sie deren Unterstützung durch Personal oder Material im Rahmen eines Amtshilfeersuchens anfordern.

Damit im Bedarfsfall bereits Klarheit über die möglichen Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr herrscht, ist eine regelmäßige, ebenengerechte Abstimmung zwischen den zuständigen militärischen und zivilen Stellen von entscheidender Bedeutung. Diesem Anliegen Rechnung tragend entspricht die vertikale Gliederung der Bundeswehr in Landeskommando, Bezirksverbindungskommando (BVK) und Kreisverbindungskommando (KVK) im Wesentlichen der Gliederung der bayerischen Katastrophenschutzbehörden in Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden. Neben den konkreten Planungen im Hinblick auf mögliche Einsatzszenarien soll damit auch ein Informationsaustausch in allen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse ermöglicht werden.

Eine Schlüsselrolle in der zivil-militärischen Zusammenarbeit nehmen die Reservisten ein. Sie beraten als Beauftragte der Bundeswehr für zivil-militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) zivile Behörden und Organisationen in allen Fragen der militärischen Katastrophenhilfe. Im Freistaat Bayern stehen sie in den Landkreisen und kreisfreien Städten den Kreisverbindungskommandos sowie in den Regierungsbezirken den Bezirksverbindungskommandos vor, die durch das Landeskommando Bayern geführt werden. Damit sind sie die Ansprechpartner für Landräte, Oberbürgermeister und Regierungspräsidenten und übernehmen die wichtige Funktion als Mittler zwischen militärischer und ziviler Seite.

Rechtsgrundlagen

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Stand: 17.11.2023