Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

Beschreibung

Amtsärztliche Begutachtungen werden zum überwiegenden Teil im Auftrag staatlicher Behörden durchgeführt. Einen Untersuchungstermin hierfür erhält man erst nach Vorlage eines schriftlichen Untersuchungsauftrages der beauftragenden Behörde beim Gesundheitsamt.

Beamtinnen und Beamte sowie deren Angehörige benötigen zur Beantragung von Rehabilitationsleitungen bei der Beihilfe eine amtsärztliche Bescheinigung, die entweder nach Aktenlage oder nach amtsärztlicher Begutachtung ausgestellt wird und kostenpflichtig ist.

Bürgerinnen und Bürger benötigen amtsärztliche Bescheinigungen zum Beispiel zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen zur Vorlage beim Finanzamt, zur krankheitsbedingten Prüfungsbefreiung oder Prüfungszeitverlängerungen zur Vorlage bei Schulen und/oder Universitäten. Auch diese Bescheinigungen sind für volljährige Bürgerinnen und Bürger in der Regel kostenpflichtig.

Vorgelegte, beigezogene und bei der Untersuchung erhobene medizinische Befunde verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Bei Bedarf können externe Fachärztinnen und Fachärzte hinzugezogen werden.

Der Auftraggeber erhält eine objektive amtsärztliche Stellungnahme beziehungsweise ein amtsärztliches Gutachten.

Bürgerinnen und Bürger können sich in folgenden Fällen direkt an den Ärztlichen Dienst wenden:

  • Zur Erlangung einer Bescheinigung für das Finanzamt.
  • Zur Erlangung einer amtsärztlichen Bescheinigung zur krankheitsbedingten Prüfungsbefreiung.
  • Zur Erlangung einer amtsärztlichen Bescheinigung für krankheitsbedingte Prüfungserleichterung.
  • Zur Erlangung einer Bescheinigung für die Beihilfe.

Verfahrensablauf

Nach Erhalt des Untersuchungsauftrages kann sich die Bürgerin / der Bürger an das Gesundheitsamt wenden, um einen Untersuchungstermin zu vereinbaren. Dies iat auch online möglich.

Nach amtsärztlicher Begutachtung, sei es nach Aktenlage oder ärztlicher Untersuchung, wird das beauftragte Gutachten beziehungsweise die Bescheinigung erstellt. Dies wird vom Gesundheitsamt direkt an den behördlichen Auftraggeber übermittelt.

Bei Beauftragung durch Privatpersonen erhalten diese die Bescheinigung nach Begleichung der Gebühren.


Erforderliche Unterlagen

Zur Vorlage bei der amtsärztlichen Begutachtung werden benötigt:

Personalausweis oder Reisepass, Impfpass, Schwerbehindertenausweis, Bescheid des Versorgunsamtes, medizinische Unterlagen (zum Beispiel Facharztberichte, Krankenhausentlassberichte, Laborbefunde, Berichte über stationäre Rehabilitationstherapien, Berichte über Psychotherapie, Röntgenbefunde und ähnliches) ausgefüllte Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt Beuteilungsgrundlage).

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
  • Gesundheitsamt - Online Terminvereinbarung

    Terminvereinbarung für
    1. Beratung nach Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
    2. Tuberkulosefürsorge und HIV-Tests
    3. Ärztlicher Dienst
    4. Schengen Bescheinigung

Kosten

Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung. Bei der Begutachtung von Prüfungsunfähigkeit bei Prüfungen/Examen in Hochschulen müssen die Kosten vom Prüfling übernommen werden.

Einstellungsuntersuchung / Dienstunfälle / Dienstfähigkeit

Rehabilitationsmaßnahmen

Zu Beihilfefragestellungen (kostenpflichtig).

Stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft nur Beamtinnen und Beamte - auch pensionierte - und deren berücksichtigungsfähige Angehörige).

Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Untersuchungen bei Prüfungsunfähigkeit, Prüfungsbefreiung, Prüfungszeitverlängerung, Prüfungserleichterung (kostenpflichtig)

Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Zur Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringung bei selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten.

Sozialhilfegutachten

Zum Beispiel Notwendigkeit von kostenaufwendiger Ernährung, Umzugsfähigkeit

Asylbewerberleistungsgesetz

Notwendigkeit medizinischer Leistungen und Hilfsmittel

Zuwanderungsgesetz

Überprüfung der Reisefähigkeit, Notwendigkeit einer Aufenthaltsverlängerung auf Veranlassung der Ausländerbehörde

Sonstige amtsärztliche Untersuchung

Außergewöhnliche Belastung im Rahmen § 64 Einkommensteuergesetz (kostenpflichtig)

Vollzug des Apothekenrechts mit der Überwachung des Betäubungsmittelverkehres (BtM-Verkehr)

Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 22.01.2024