Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu.
Beschreibung
Das Kraftfahrzeugkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen.
Das Kennzeichen kann in der Zulassungsbescheinigung mit und ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig.
Die Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem, schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufgebracht ("normale" Kennzeichenschilder).
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein. Zudem dürfen sie nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein, sowie auf der Vorderseite das Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
- einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm,
- zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm,
- Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm und
- verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder, sowie für lof Zugmaschinen nach der Richtlinie 2003/37/EG bzw. nach der Verordnung (EU) 167/2013 und deren Anhängern vorgesehen. Keine verkleinerten Kennzeichen erhalten sogenannte Quads, da diese selbst, wenn sie als lof Zugmaschine verschlüsselt sind nicht der Richtlinie 2003/37/EG bzw. der Verordnung (EU) 167/2013 entsprechen.
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt das Kennzeichen an der Vorderseite, bei Anhängern und Krafträdern an der Rückseite. Hintere Kennzeichen müssen beleuchtet sein.
Weiterführende Informationen zu den besonderen Kennzeichen (z.B. Oldtimerkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen, Versicherungskennzeichen, Wechselkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, roten und grünen Kennzeichen) finden Sie unter "Verwandte Themen".
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 09.07.2024
Online-Verfahren
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Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Alzenau online beantragen. - Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Mainaschaff
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Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges für Personen mit ausländischem Wohnsitz. - Zulassungswesen - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für minderjährige Personen. - Zulassungswesen - Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
Sie können eine Vollmacht zur Fahrzeugzulassung online übermitteln. - Zulassungswesen - Zustellungsvollmacht
Sie können die Zustellungsvollmacht im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für GbR online ausfüllen.
Weiterführende Links
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (HZA)
Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung zu i-Kfz
Weitere Informationen
Kontakt
Kfz-Zulassungswesen Alzenau : Detailseite
Arbeitsbereich 44.3
Leitung: Frau Rüth
Kontakt
Kfz-Zulassungswesen Mainaschaff : Detailseite
Arbeitsbereich 43.3
Leitung: Herr Mracek