Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Beschreibung
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 09.07.2024
Weitere Informationen
Kontakt
Kfz-Zulassungswesen Alzenau : Detailseite
Arbeitsbereich 44.3
Leitung: Frau Rüth
Kontakt
Kfz-Zulassungswesen Mainaschaff : Detailseite
Arbeitsbereich 43.3
Leitung: Herr Mracek